Beitragsordnung
Die Mitglieder haben Beiträge zu leisten, deren Höhe von der Hauptversammlung festgelegt sind. Beim Ausscheiden eines Mitgliedes erlischt die Beitragspflicht mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Mitgliedschaft rechtswirksam beendet worden ist. Wird die Mitgliedschaft durch den Tod beendet, entfällt die Beitragspflicht.
Beitragshöhe:
Jugendliche 30€/a
Erwachsene 40€/a
Familien 90€/a